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Allgemeine Informationen zum juristischen Zitieren
Zu den NZR (Neue Zitierregeln):
Die NZR (Neue Zitierregeln) für das juristische Zitieren wurden von ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel (Universität Salzburg) zusammengestellt.
Sie orientieren sich an den bislang in der österreichischen Rechtssprache gebräuchlichen Regeln, wurden aber nach folgenden Grundsätzen neu überdacht und weiter entwickelt:
- Schnelle Information über die wichtigsten Zitierregeln für Rechtsnormen, Judikatur und juristische Literatur
- Tabellarische Darstellung der Regeln nach dem Grundschema: Grundregel / Besonderheit(en) / Hinweise
- Anführung von passenden Beispielen unmittelbar im Anschluss an jede Regel
- Leichtes Auffinden der Texte in den gängigen Rechtsdatenbanken bei Verwendung der NZR.
Die NZR sind als Empfehlung zu verstehen, die die wichtigsten Fälle von Zitaten in wissenschaftlichen Arbeiten und in der Rechtspraxis abdecken.
Sie sind mit zahlreichen Kollegen an der Universität Salzburg und anderen rechtwissenschaftlichen Fakultäten in Österreich akkordiert.
Dennoch können andere Institute oder Institutionen davon abweichende Vorgaben machen!
Wichtiger Hinweis für Studierende: Bitte wenden Sie sich vor dem Verfassen einer Seminararbeit, Diplomarbeit oder Dissertation immer an Ihre Betreuerin (bzw Ihren Betreuer) und besprechen Sie die gewünschte Zitierweise!
Bücher zum juristischen Zitieren:
- AZR. Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen7 (Manz 2012) - Keiler/Bezemek, leg cit3  (Verlag Österreich 2014) - Die NZR sind im Herbst 2017 in 2. Auflage im Jan-Sramek-Verlag in Buchform erschienen.
Die NZR und die RIDA-Abkürzungsliste dürfen für das Zitieren in juristischen Arbeiten oder Schriftsätzen frei verwendet werden.
Jeder (auch auszugsweiser) Abdruck oder jede Weiterverwendung der Inhalte in elektronischer Form bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Herausgebers.
Jede Rückmeldung ist willkommen. Bitte senden Sie Ihre Meinung, Anregungen, Verbesserungsvorschläge etc unter Dietmar.Jahnel@sbg.ac.at direkt an den Herausgeber.
Einige allgemeine Regeln fürs Zitieren:
Abkürzungen werden grundsätzlich ohne Punkt geschrieben (zB Abs 3; Z 3; oö; sbg; vgl; zB).
Abkürzungen von Gesetzen und Fachzeitschriften können der RIDA-Abkürzungsliste entnommen werden.
Bei der Recherche mit RIDA können Sie direkt aus der RIDA-Abkürzungsliste jede aufgerufene Fundstelle als Zitat in die Textverarbeitung übernehmen.
Die Bildung der Abkürzungen in der RIDA-Abkürzungsliste erfolgt nach folgenden Regeln:
1. Legalabkürzungen (Bundesrecht); notwendige Abweichungen zur Unterscheidbarkeit sind möglich (zB ApothekenG statt ApG zur Unterscheidung von APG bei elektronischer Suche mit RIDA)
2. In der Rechtsliteratur übliche Kurzform nach den AZR (zB UrhG)
3. Eigene Abkürzungen va beim Landesrecht zur Vereinheitlichung der Abkürzungen der Rechtsnormen aller Bundesländer (zB wr BauO statt WBO). Landesgesetze sind in der Abkürzungsliste auch nach allfälligen Legalabkürzungen suchbar.
Autoren (und nur Autoren) werden kursiv geschrieben, Herausgeber von Sammelwerken bei Aufsatzzitaten hingegen nicht.
Beistriche trennen gleichrangige Angaben wie insb Autor, Titel, Fundstelle.
Sie entfallen vor und nach einer Jahreszahl in Klammern und bei Verwendung von Kurzbezeichnungen, die von Titel oder Kurztitel abweichen.
Seitenzahlen werden immer ohne "S" angegeben, Anfangseiten immer ohne "f" oder "ff".
Nummern (von Rechtsnormen oder Artikeln) werden nach einer Jahreszahl durch arabische Ziffern hinter einem Schrägstrich bezeichnet.
Angaben zum Erscheinungsjahr von Büchern stehen immer in Klammern.
Fußnoten werden immer mit einem Punkt (.) abgeschlossen.
Mehrere zitierte Quellen in einer Fußnote werden mit einem Strichpunkt (;) voneinander getrennt.
Die Reihung erfolgt bei Judikaturzitaten nach Gerichten bzw Tribunalen (zB VfGH, VwGH, DSK) und innerhalb der Gerichte zeitlich absteigend (aktuellstes zuerst).
Einträge im Literaturverzeichnis am Ende einer längeren Arbeit folgen den Grundregeln der NZR. Abweichend davon wird am Ende eines Eintrags kein Punkt gesetzt und es stehen die Familiennamen vor den Vornamen (wegen der Sortierbarkeit). Allfällige weitere Abweichungen von den Grundregeln sind bei den Zitierregeln für Monografien und Kommentare angeführt.